Tauschbörse Rosenheim
Tauschbörse Rosenheim e.V.

Aktuelles Jahres- TAUSCHBLATT 2024
Ein Herunterladen des Tauschblattes aus dem Internet ist nicht möglich.
Rücknahme und Ausgabe des neuen Tauschblattes erfolgt bei Ludwig Bräunig und Irmi Urankar.

Der Tauschvorgang - auch Details sind wichtig
Liebe Mitglieder,
der Ablauf des Tauschvorganges ist für die Mitglieder inzwischen so selbstverständlich, daß es keiner Erklärung mehr bedarf,   ... möchte man meinen.
Arbeit gegen Inntaler, kein Problem - aber wie schaut es mit den "Nebenkosten" aus?
Beispiel 1: Ich erhalte einen Auftrag beim gemütlichen Zusammensein zum Brunch. Ein Termin wird vereinbart und die Modalitäten geklärt. 
Da ich den Tauschpartner schon lange kenne, verspreche ich eine baldige Erledigung.
Um Kosten erst nicht entstehen zu lassen, einigen wir uns auf einen Termin, wo ich sowieso in der Nähe bin.
Also keine zusätzlichen Kosten.
Beispiel 2:
Da ich den Tauschpartner kenne und eine gewisse Freundschaft existiert, verzichte ich bei separater Anfahrt auf evtl. auftretende Nebenkosten.
Bei einem Treffen ist diese lockere Auftragserteilung unter Mitgliedern üblich. Es wird oftmals nur der Termin vereinbart, weitere Absprachen existieren nicht. 
Das böse Erwachen kommt erst, wenn ein Auftragnehmer bei der Abrechnung auf die An- und Abfahrtszeit sowie die Fahrtkosten hinweist.
Da ja viele Mitglieder diese "Kosten" nicht verlangen oder bisher nur nicht verlangt haben, existiert hier eine gewisse Grauzone.

Grundsätzlich gelten für einen Tauschvorgang die Tauschregeln 18 und 19, welche besagen, daß Materialkosten sowie Fahrtkosten zu ersetzen sind.
Eine korrekte Abrechnung für eine z.B. 2 Std. Tätigkeit sollte wie folgt aussehen:
Anfahrtszeit + Arbeitszeit + Abfahrtszeit = Rechnungsbetrag in Inntaler
Materialkosten (bei Bedarf)                = Rechnungsbetrag in Euro
Anfahrtskosten + Abfahrtskosten          = Rechnungsbetrag in Euro
Jedes Tauschbörsenmitglied wird beim Eintritt in die Tauschbörse darauf hingewiesen, daß vor dem Tauschvorgang die Details besprochen werden sollen, 
um spätere Reklamationen zu vermeiden.!
Wenn der Tauschpartner auf die Nebenkosten verzichtet, sollte dies trotzdem angesprochen werden.!
Im Sinne desjenigen, der die Leistung erbringt, die Freizeit dafür opfert und z.B. mit dem Auto kommt, sollte man vielleicht mal nachfragen, 
in welcher Höhe ihm Kosten entstanden sind. Er wird sich sicherlich freuen, daß du auch daran gedacht hast.
Das Negativbeispiel dazu ist, daß, wenn jemand die Unkosten nicht verlangt, sie auch nicht erstattet bekommt.
Kosten sind auf alle Fälle entstanden, egal ob er mit dem Auto oder mit dem Bus fährt. 
Und darauf sollte keiner sitzen bleiben - schließlich wollen wir uns ja gegenseitig helfen.
In diesem Sinne denke ich, daß die Tauschbörse noch besser zusammenwächst, wenn sich alle die vorgegebenen Regeln nochmals ins Gedächtnis rufen.

Rudi Sturainer
für die Tauschbörse Rosenheim e.V.


Mitgliedschaft
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft sind:
- ordnungsgemäß ausgefüllter Mitgliedsantrag
- Bezahlung des Mitgliedsbeitrages (10 € pro Jahr + einmalig 5 € Aufnahmegebühr)
- Akzeptanz der Satzung und der Tauschregeln
Jedes Mitglied erhält nach Eintreten in den Verein
- eine Mitgliedsnummer
- ein Tauschblatt
- die Tauschregeln
- eine email-Adresse
(falls Internetanschluss vorhanden)
- 200 Inntaler Startkapital
Anfallende Kosten
Anfang des Jahres werden bei jedem Mitglied 100 Inntaler auf dem Tauschblatt für die Verwaltung abgezogen.


Tauschblatt
Ein Tauschvorgang zwischen 2 Mitgliedern wird mit dem Eintrag in das
Tauschblatt abgeschlossen. Zu beachten ist allerdings, daß die Eintragungen
auf dem Tauschblatt „beider“ Tauschpartner erfolgen muß.
Dies hat aber auch den Vorteil, daß der Kontostand darauf immer aktuell ist.
- Spalte „Bemerkungen“
Hier sollte der Kontostand des Tauschpartners immer eingetragen werden
(bei Verlust des Tauschblattes ist dann der Kontostand besser nachvollziehbar)
Hat der Tauschpartner*in nicht zur Hand hier ist eine Notiz sinnvoll, wenn ein Gegeneintrag fehlt.
Wer Tauschgeschäfte mit anderen Tauschbörsen ausführen möchte, sollte sich vorher erkundigen, ob dies möglich ist.
Jeder ist somit selbst verantwortlich für die Eintragung eines Tauschvorganges.


Brunch
Hier wird ein umfassendes Buffet mit vielen hausgemachten und kulinarischen Köstlichkeiten angeboten.
Brunch findet jeden 2. Sonntag im Monat (10.00 - 11.30 Uhr) statt
(geringfügige Abweichungen sind möglich)
Wer am Brunch teilnehmen will, muss sich unbedingt vorher anmelden.
Mithilfe beim Brunch und mitbringen von Speisen erwünscht
- allerdings nur nach Absprache mit der Brunchleitung